- RIDA Zitiermaster
- Grundsätze des Zitierens
- Zitieren aus Rechtsnormen
- Zitieren aus Entscheidungen
- Zitieren aus Literatur
RIDA Zitiermaster
Der RIDA Zitiermaster bietet sehr nützliche Hilfestellungen bezüglich unterschiedlicher Zitierformen von Rechtsnormen, Judikatur und Literatur. Zusätzlich wird eine Übersicht über wichtige juristische Datenbanken und ein Abkürzungsverzeichnis kostenlos online zur Verfügung gestellt. Alle diese Funktionen findest du hier auf der RIDA-Webseite.
Grundsätze des Zitierens
Der Beitrag orientiert sich an: Friedl/Loebenstein/Dax/Hopf/Maier, Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR)8 (2019). Alternativer Literaturvorschlag: Keiler/Bezemek, Leg cit⁴: Leitfaden für juristisches Zitieren (2019). |
- einheitliche Zitierform in der ganzen Arbeit
- Die Zitate sollen das schnelle Nachvollziehen der Quelle ermöglichen.
- Fußnoten im Word: Strg+Alt+F
- Literatur- und Abkürzungsverzeichnis am Ende der Arbeit
Zitieren aus Rechtsnormen
Nationales Recht
Die Abkürzungsregeln des OGH findest du im RIS unter der Rubrik Judikatur/Justiz/Zitierregeln des OGH.
Form:
- Paragraphen („§“), Artikel („Art“), Absätze („Abs“), Zahlen („Z“) und Buchstaben („lit“)
- Zwei oder mehrere Paragraphen sind mit „§§“ zu zitieren, zwei oder mehrere Artikel sind mit „Art“ zu zitieren.
- Bezeichnung der Rechtsvorschrift lt Abkürzungsverzeichnis mit Fassung
- Publikationsorgan („BGBl“, „LGBl“ oder „JABl“)
- Beim BGBl ab 1997 ist der Teil des Publikationsorgans anzugeben. („I“, „II“ oder „III“)
- Jahrgang des Publikationsorgans
- nach einem Schrägstrich die Nummer der Rechtsvorschrift.
- z.B. §§ 53ff ÄrzteG 1998 BGBl I 1998/169.
Europäische Rechtsnormen
Teile des Amtsblatts der EU
- L: Rechtsvorschriften
- C: Mitteilungen und Bekanntmachungen
- S: Ausschreibungen
Verordnungen
Beispiel: VO (EG) 2004/139 des Rates v 20.01.2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, ABl L 2004/24, 1.
- „VO“
- „(EG)“
- Jahr/Nummer der Verordnung
- Organ
- Datum (Formatierung: TT.MM.JJJJ)
- Titel der VO,
- nach der Bezeichnung des Amtblattes folgen das Jahr der Kundmachung und nach einem Schrägstrich die Nummer des Amtsblattes,
- erste Seite des Rechtsaktes im Amtsblatt.
Folgezitat
hier: Fusionskontroll-VO (EG) 2004/139 ABl L 2004/24, 1.
- Der Titel wird mit einem markanten Wort abgekürzt, danach ein Bindestrich gesetzt.
- Organ, Datum und Titel entfallen.
Richtlinien
Beispiel: RL 2003/9/EG des Rates v 27.01.2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylwerbern in den Mitgliedstaaaten, ABl L 2003/31, 18.
- „RL“
- Jahr/Nummer der Richtlinie
- nach einem weiteren Schrägstrich „EG“ oder „EWG“, wenn die RL vor dem Vertrag von Maastricht (1992) erlassen wurde
- Organ
- Datum (Formatierung: TT.MM.JJJJ)
- Titel der RL,
- nach der Bezeichnung des Amtblattes („ABl L“) folgen das Jahr der Kundmachung und nach einem Schrägstrich die Nummer des Amtsblattes,
- erste Seite des Rechtsaktes im Amtsblatt.
Folgezitat
hier: Aufnahme-RL 2003/9/EG ABl L 2003/31, 18.
- Der Titel wird mit einem markanten Wort abgekürzt, danach ein Bindestrich gesetzt.
- Organ, Datum und Titel entfallen.
Das Zitieren von Materialien
Regierungsvorlagen und Ausschussberichte sind mit ihren Fundstellen in den Beilagen zu den stenographischen Protokollen
- „ErläutRV“ (für Regierungsvorlagen), „AB“ (für Ausschussberichte)
- Nummer der Beilage
- Abkürzung der Körperschaft mit vorangestelltem „Blg“
- Gesetzgebungsperiode „GP“ mit vorangestellter arabischer Ordnungszahl
- evtl. Seitenzahl, wenn eine bestimmte Stelle hervorgehoben werden soll.
- zB: ErläutRV 797 BlgNR 22. GP 11.
Zitieren aus Entscheidungen
Allgemeine Form von Entscheidungszitaten
- entscheidende Behörde (entfällt, wenn im gleichen Zitat zuvor die Behörde genannt wurde)
- z.B. OGH 1 Ob 147/06h; 5 Ob 184/97p.
- Datum, (nur bei unveröffentlichten Entscheidungen; Abstände beachten)
- z.B. 17. 7. 2008; 17. 11. 1998
- Aktenzeichen (zuvor Beistrich, wenn das Datum zitiert wurde)
- z.B. OGH 16. 7. 2004, 7 Ob 120/04d; VwGH 26. 5. 1999, 94/12/0299; VfGH 10. 10. 2007, G 187/06.n
Gibt es mehrere Fundstellen, genügt es eine Fundstelle zu zitieren. Nach Möglichkeit ist jene zu wählen, die die Entscheidung am ausführlichsten wiedergibt.
Ausnahme: Mehrere Glossen müssen zitiert werden.
z.B. OGH 1 Ob 75/00m ZVR 2000/95 (König) = JBl 2001, 114 (Pichler).
Europäische Gerichte – Besonderheiten
EuGH: Vor die Aktenzahl wird ein „C“ (=Cour) gestellt. Wird der EuGH als Rechtsmittelinstanz tätig, wird nach der Aktenzahl ein „P“ (=Pourvoi) angefügt.
zB: EuGH C-81/98; C-390/95 P.
EuG: Vor die Aktenzahl wird ein „T“ vorangestellt.
zB: EuG T-29/92.
veröffentlichte Entscheidungen in den Sammlungen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (seit 1990: Teil I: EuGH, Teil II: EuG)
z.B. EuGH 12. 3. 2002, C-168/00, Leitner/TUI, Slg 2002, I-2631.
- Gericht
- Datum der Entscheidung,
- Aktenzahl (C oder T vorangestellt),
- Schlagwort (kursiv: Kläger/Beklagter oder Bezeichnung unter bekannten Begriff, der mit der Entscheidung verbunden wird),
- Sammlung mit Jahrgang,
- Teil I oder II und nach einem Bindestrich Seite der Sammlung.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – Besonderheiten
z.B. EGMR U 26. 10. 2000, Kudla, Nr 30210/96, Z 152, EGMR 2000-XI.
- „EGMR“
- „U“ für Urteil, „E“ für Entscheidung
- Datum (nach einem Abstand „GK“, wenn es sich um eine Entscheidung der Großen Kammer handelt),
- Name des Beschwerdeführers, (kursiv; Ist der Name des Bf mit dem Anfangsbuchstaben abgekürzt, so ist auch der Name des betroffenen Staates anzuführen. zB: A gegen Belgien)
- nach „Nr“ und einem Abstand die Beschwerdenummer,
- evtl „Z“ und nach einem Abstand die Nummer des Absatzes auf den verwiesen wird,
- „EGMR“ vierstellige Jahreszahl und nach einem Bindestrich die Bandnummer in römischen Ziffern. (Sammlung des EGMR)
Entscheidungsfundstellen
in Sammlungen
…mit durchgängiger Nummerierung
- Ohne Entscheidungsdatum!
- Behörde
- Aktenzeichen
- Sammlungsnummer. (Die Tausenderstelle wird mit einem Punkt getrennt.)
- z.B. VfGH B 3949/96 VfSlg 15.228; VwGH 93/10/0170 VwSlg 14.097; OGH 7 Ob 617/95 HS 27.515; 7 Ob 2152/96p MietSlg 48.149.
in anderen Sammlungen
- Ohne Entscheidungsdatum!
- nach Behörde und Aktenzeichen der Jahrgang der Sammlung ODER Nummer des Bandes
- nach einem Schrägstrich Nummer der Entscheidung.
- z.B. OGH 6 Ob 85/05a SZ 2005/157.
in Zeitschriften
- nach Behörde und Aktenzeichen die Zeitschrift und der Jahrgang
- nach einem Schrägstrich die Nummer der Entscheidung in der Zeitschrift, sonst nach einem Beistrich die Seite.
- Hervorheben bestimmter Seiten durch Anfügen der Seitenzahl (evtl mit „f“ für folgende) in Klammern
- z.B. OGH 8 Ob 219/02t ZIK 2004/33; OGH 7 Ob 299/00x JBl 2002, 36 (37f).
Entscheidungsbesprechungen (Glossen)
am Ende des Zitats in Klammern der Name des Verfassers der Besprechung (evtl mit Vermerk, ob zustimmend [„zust“], kritisch [„krit“], ablehnend [„abl“], zweifelnd [„zwfl“] oder einschränkend [„einschr“])
- z.B. OGH 7 Ob 228/07s ÖBA 2009, 147 (149f) (krit Perner).
Zitieren aus Literatur
Allgemeines zum Zitieren von Literatur
- Die Namen von Autor*innen werden kursiv geschrieben.
z.B. Perner/Spitzer/G. Kodek; Kucsko-Stadelmayer- Anfangsbuchstaben von Vornamen nur in Zweifelsfällen
- keine akademischen Grade etc.
- mehrere Autor*innen –> Trennung der Namen mit Schrägstrich
- Bindestrich nur bei Doppelnamen
- Titel der Arbeit ohne Anführungszeichen
- Strichpunkte zwischen mehreren Literaturangaben; Punkt am Ende des Zitates
- Fußnoten mit „FN“, Anmerkungen mit „Anm“ und Randzahlen mit „Rz“ abkürzen
Aufsätze in Zeitschriften
Langzitat
z.B. Bollenberger/G. Kodek, Internationale Zuständigkeit für Anfechtungsklagen – Auswirkungen des EuGH-Verfahrens auf Österreich, ZIK 2008, 182 (183 u 185).
ODER: Bollenberger/G. Kodek, Internationale Zuständigkeit für Anfechtungsklagen – Auswirkungen des EuGH-Verfahrens auf Österreich, ZIK 2008/310.
- Name des*der Autors*in,
- Titel der Arbeit, (hier kein Beistrich, wenn der Titel mit einem Frage- oder Rufzeichen endet)
- Untertitel des Aufsatzes nach einem Bindestrich
- Name der Zeitschrift (meist Abkürzung)
- Jahrgang der Zeitschrift
- Seite, auf der der Aufsatz beginnt (ohne „ff“) ODER nach einem Schrägstrich die Nummer der Fundstelle
- evtl. Hervorhebung bestimmter Seiten des Aufsatzes in Klammern
- Danach ist ein „.“ zu setzen.
Folgezitat
Angabe des Titels der Arbeit entfällt, statt Beginnseite kann eine hervorzuhebende Seite zitiert werden
z.B. Bollenberger/G. Kodek, ZIK 2008, 182 (FN 11).
Sonderhefte
Nach dem Namen der Zeitschrift und nach einem Beistrich folgt die Abkürzung „SH“ und die Seite, auf der der Beitrag beginnt.
z.B. Kalss, Das neue Recht des Gesellschafterausschlusses, GesRZ 2006, SH 39 (45f).