Rechtsnormsuche


RIS

Bundesrecht und Landesrecht

Bundesrecht

  • Eingabe der Abkürzung des Gesetzes (zB: IBSG) oder dessen Titel (zB: Interbankmarktstärkungsgesetz) in das Feld „Titel, Abkürzung“ in der Suchmaske unter der Rubrik Bundesrecht/Bundesrecht
  • Durch Eingabe der Paragraphen in die Felder „Paragraph von … bis“ können bestimmte Paragraphen gesucht werden.
  • Das gesamte Gesetz in konsolidierter Fassung kann über die Funktion „Gesamte Rechtsvorschrift zum heutigen Tag anzeigen“ aufgerufen werden.

Landesrecht

  • aktuelle und diverse ältere LGBl sowie
  • Rechtsvorschriften in konsolidierter Fassung abrufbar
  • Index des Landesrechts:
    • systematisches Verzeichnis der in Kraft stehenden Rechtsvorschriften
    • Zu fast jeder verzeichneten Rechtsvorschrift verweist ein Link auf das entsprechende Dokument.

Anmerkung: Römische Ziffern sind im RIS arabisch zu schreiben. (z.B. Art III EGVG: In der Suchmaske ist im Feld Artikel die arabische Zahl „3“ einzugeben.)

Das § 0-Dokument

  • Zusammenfassung der wesentlichen Auskünfte zu einer Rechtsnorm des Bundesrechts
  • Eingabe des Titels oder der Abkürzung des Gesetzes in die Suchmaske zur Rechtsnormsuche des Bundesrechts, sowie Eingabe von „0“ in das Feld Paragraph

Inhalt des § 0-Dokuments

  • Kundmachungsorgan: Stammfassung und letzte Novelle des Gesetzes
  • Langtitel
  • Änderung:
    • alle Änderungen des Gesetzes mit den Fundstellen im Bundesgesetzblatt (teilweise direkt verlinkt)
    • die Gesetzesmaterialien zu den jeweiligen Änderungen (seit 1996 direkt verlinkt)
    • Rechtsakte des Gemeinschaftsrechts, wenn diese durch die Novellierungen umgesetzt wurden (CELEX-Nummer)
    • Anmerkung „(VfGH)“, wenn die Rechtsnorm vom VfGH aufgehoben wurde
  • evtl. Inhaltsverzeichnis des Gesetzes
  • weitere Informationen (z.B. Anhänge, In- oder Außerkrafttretensdatum einzelner Bestimmungen)

Fundstellen im Bundesgesetzblatt (BGBl)

offizielles Kundmachungsorgan des Bundes:

  • Veröffentlichung von: Bundesverfassungsgesetzen, Bundesgesetzen, Verordnungen und bestimmten Staatsverträgen
  • Veröffentlichung über das RIS
  • Angabe von Fundstellen im BGBl:
    • z.B. BGBl I 114/1997
      • I: Teil eins des BGBl (Bundesverfassungsgesetze und Bundesgesetze)
      • II: Teil zwei des BGBl (bestimmte Verordnungen)
      • III: Teil drei des BGBl (Staatsverträge des Bundes und für Österreich verbindliche Beschlüsse internationaler Organe)
      • 114: Nummer 114 des jeweiligen Jahres
      • 1997: Jahrgang des BGBl

Gesetzesmaterialien

Allgemeines

  • besonders wichtig für die historische Interpretation von Gesetzen
  • enthalten Angaben zum Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat und im Bundesrat

Systematischer Aufbau:

z.B. NR: GP XX RV 734 AB 813 S. 82.
BR: 5492 AB 5507 S. 629.

  • NR: Nationalrat
  • GP XX: 20. Gesetzgebungsperiode
  • RV 734: Regierungsvorlage, auffindbar unter Nummer 734 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen
  • AB 813: Ausschussbericht, auffindbar unter Nummer 813 der Beilagen
  • S. 82: 82. Sitzung des Nationalrates
  • BR: Bundesrat
  • AB 5507: Ausschussbericht, auffindbar unter Nummer 5507 der Beilagen
  • S. 629: 629. Sitzung des Bundesrates

Regierungsvorlage

Die Regierungsvorlage stellt in den meisten Fällen den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens im Nationalrat dar. Seit der 20. Gesetzgebungsperiode sind die Gesetzesmaterialien auf der Homepage des Parlaments zugänglich.

Dort ist wie folgt vorzugehen:

  • Die Materialien finden sich unter der Rubrik Parlamentarisches Geschehen/Direkteinstieg/Nationalrat ab der XX. Gesetzgebungsperiode.
    • Auswahl der Gesetzgebungsperiode
    • Auswahl des gesuchten Dokuments im Feld Identifikationstyp (Regierungsvorlagen und Ausschussberichte sind I zugeordnet)
    • Eingabe der Nummer des Dokuments im Feld Nummer
    • Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage finden sich unter Materialien, der eingebrachte Gesetzesvorschlag unter Gesetzestext
    • Informationen zur Entstehungsgeschichte des Gesetzes (mit Link zu dem im RIS geführten BGBl)

Rechtsnormensuche in der Datenbank RIDA

RIDA stellt besonders für Landesrecht und Europarecht eine Alternative zu RIS bzw. EUR-Lex dar. Es gibt eine eigene Registrierkarte für Rechtsnormsuche sowie eine Liste der Rechtsnormen, die

  • mit der Abkürzung der Norm oder
  • mit deren Kurztitel durchsucht werden kann.

Vorteil: Genaue Kenntnis des Titels der Norm nicht erforderlich! Verlinkung direkt zur gesuchten Norm im RIS oder in EUR-Lex