leg cit


Vorlage

Keiler/Bezemek, leg cit³ – Leitfaden für juristisches Zitieren (2014).

Im WU Katalog hier zu finden.

Keiler/Bezemek, leg cit4: Leitfaden für juristisches Zitieren (2019).

Im WU Katalog hier zu finden.


Citavi

Klicke mit der rechten Maustaste auf den Button und wähle Ziel speichern unter… aus. Speichere die Datei unter Documents\Citavi 5\Custom Citations Styles.

Allgemeines
  • Voraussetzung: Citavi 5
  • Alle Nachweise erscheinen in Fußnoten. Ergänze am Ende einer Fußnote die entsprechende Interpunktion (idR ein Punkt).
  • Es wird ein nach Dokumentarten sortiertes Literaturverzeichnis aus allen Einträgen (mit Ausnahme der Beiträge im Gesetzeskommentar) erstellt. Um daraus die gewünschten Einzelverzeichnisse (Verz d Rechtsquellen, Rechtssprechung, Literatur und Onlinequellen) zu erstellen, folge (erst nach Beendigung der Arbeit!) Schritt 2 in dieser Anleitung.
  • Bei verschiedenen Literaturarten wird bei wiederholter Nennung ein Kurzbeleg verwendet. Aktiviere dazu bitte die Kurzbeleg-Funktion in Citavi, wie hier und hier beschrieben.
  • Um §, Rz, Art etc. gemeinsam zu verwenden, wähle als Seitenzahltyp Andere und gib in das Feld für Seitenzahlen die Daten so ein, wie du es in der Ausgabe erwartest.
  • Citavi unterdrückt die Ausgabe einer Zitat-Seite, wenn diese identisch mit der ersten Seite des Aufsatzes/Beitrags ist.
  • Citavi unterdrückt die wiederholte Nennung des Gerichts, wenn in einer FN das direkt vorhergehende Urteil vom selben Gericht stammt.
  • Rechtsquellen werden im Literaturverzeichnis nach den Kriterien Zeitschrift > Kurzbeleg > Abkürzung > Jahr absteigend sortiert. Dadurch entsteht eine Gruppierung nach Veröffentlichungsorgan. leg cit³ verlangt eine territoriale Sortierung. Im Feld Freitext 1 kann ein Sortierschlüssel eingegeben werden, der als allererstes Kriterium ausgewertet wird (z.B. für ö Verfassungsrecht „1“, ö einfache Gesetze „2“, nö Landesrecht „21“, w Landesrecht „22“, EU-Recht „30“…).
  • Quellen der Rechtssprechung werden im Literaturverzeichnis nach Gerichten > Jahr absteigend sortiert. Analog zu den Rechtsquellen kann auch hier das Feld Freitext 1 für einen primären Sortierschlüssel verwendet werden.
Gerichtsentscheidung

Allgemein

  • Der ECLI ist in Freitext 2 einzutragen.
  • Die Angabe der Fundstelle funktioniert analog zu Beiträgen in Zeitschriften (mit Ausnahme von Slg):
    • [leg cit³ Rz 338]: wenn die ZS-Hefte nummeriert werden, ihre Zählung jedes Jahr von neuem beginnt und die Paginierung mit jedem Heft von neuem beginnt:
      • Nummerierung in Heftnummer
      • Jahreszahl in Jahr
      • Band/Jahrgang leer lassen!
    • [leg cit³ Rz 336 und 339]: alle anderen Fälle einer Nummerierung der ZS-Hefte:
      • Nummerierung in Heftnummer
      • Jahreszahl in Band/Jahrgang
    • Wenn die ZS-Hefte nicht nummeriert werden
      • Jahreszahl in Jahr
      • Band/Jahrgang leer lassen!
  • Parallelfundstellen werden nur im Literaturverzeichnis abgebildet. Das =-Zeichen wird für die erste Parallelfundstelle vom Zitierstil eingefügt, alle weiteren müssen händisch eingegeben werden.
  • Der*Die Glossator*in einer Fundstelle kann in Freitext 4, das dazugehörige Glossar in Freitext 3 eingetragen werden. Bei Parallelfundstellen können die Glossator*innen markiert und mit rechtem Mausklick die gewünschte kursive Formatierung gewählt werden.

EuGH

  • In Art der Entscheidung ist – wenn zutreffend – „Rs“ oder „verb Rs“ einzutragen.
  • Wenn zutreffend hat die Fundstelle mit „Slg“ zu beginnen, damit das Zitat korrekt formatiert werden kann.
Gesetzestexte
  • Das Publikationsorgan (BGBl, LGBl ABl, etc.) ist im Feld Zeitschrift einzutragen. Formatiert wird es als [Zeitschrift] [Heftnummer]/[Jahr].
  • Für EU-Recht ist als Publikationsorgan „ABl“ einzutragen, die Serie (zB. „L“) wird mit der Ausgabennummer im Feld Heftnummer notiert (bspw. „L 55“), die Seiten in Seiten von–bis. Formatiert wird es als [Zeitschrift] [Jahr] [Heftnummer]/[Seiten von–bis].
  • Soll eine davon abweichende Formatierung nötig sein, befülle bitte das Feld Fundstelle in der gewünschten Form.
  • Die Kurzbezeichnung wird im Feld Kurzbeleg abgelegt und nach dem ersten Zitat für alle weiteren Belege verwendet.
  • Wird eine eigene Abkürzung kreiert, ist diese im Feld Abkürzung zu notieren, damit sie im Verzeichnis der Rechtsquellen sowie im ersten Zitat in eckigen Klammern angeführt wird (z.B. [Lumb-Fangverbots-VO]). Sie wird für alle weiteren Belege als Kurzbeleg verwendet (z.B. § 5 Lumb-Fangverbots-VO).
Gesetzeskommentar
  • Wenn es eine übliche Abkürzung gibt, ist diese im vorgesehenen Feld Übl. Abkürzung einzutragen, z.B. „Klang“.

Beitrag im Gesetzeskommentar

  • Der einzelne Beitrag wird nicht im Literaturverzeichnis aufgenommen, sondern nur der gesamte Kommentar.
Fest- und Gedenkschriften
  • Diese Schriften sind als Sammelwerke anzulegen.
  • Gib als Titelzusätze „[FS bzw. GedS] [Name des Widmungsträgers/der Widmungstägerin]“ ein (z.B. „FS Kelsen“).
  • Werden Widmungsgrund und Widmungsträger bereits im Titel genannt, befülle nicht das Feld Titelzusätze sondern das Feld Kurzbeleg mit „[FS bzw. GedS] [Name des Widmungsträgers/der Widmungstägerin]“.
Monografien, Hochschulschriften und Beiträge in Sammelwerken

Bei wiederholten Zitaten wird das Feld Kurzbeleg benutzt.


CSL (Zotero, Mendeley etc.)

Der Zitierstil leg cit⁴ wird auf der Verlagsplattform von Verlag Österreich zur Verfügung gestellt. Die Seite ist nur vom WU Netzwerk aus erreichbar.


Juris-M

Leg cit sieht vor, dass in Literatur- und anderen Verzeichnissen aufgeführte Einträge im Text auch beim ersten Zitat nur abgekürzt dargestellt werden. Daher gibt es drei verschiedene Stile für Juris-M.

Klicke mit der rechten Maustaste auf Download Stil und wähle Ziel speichern unter… aus.

  • JM leg cit ohne Verzeichnisse für Arbeiten ohne Verzeichnisse. Alle Zitate werden beim ersten Auftreten in Langform dargestellt.
    Download Stil
  • JM leg cit mit Literaturverzeichnis fügt Literaturzitate in einem Verzeichnis ein, aber keine Rechtssprechung oder Gesetzeszitate. Dementsprechend wird Literatur beim ersten Auftreten bereits als Kurzzitat dargestellt.
    Download Stil
  • JM leg cit mit Rechtsquellenverzeichnis und Literaturverzeichnis fügt alle Zitate in das Literaturverzeichnis ein. Alle Zitate werden beim ersten Auftreten bereits als Kurzzitat dargestellt.
    Download Stil
Beitrag in einem Sammelband
  • Eintragsart: Buchteil
  • Das Kurzzitat kann lt. leg cit⁴ Rz 338 und 340 entweder traditionell als „Autor*in in Herausgeber*in“ dargestellt werden oder wie bei Monografien als „Autor*in, Kurztitel“. Dies wird über die Eingabe des Kurztitels gesteuert:
    • Ist ein Kurztitel vorhanden, ist das Kurzzitat „Autor*in, Kurztitel“.
    • Ansonsten ist das Kurzzitat „Autor*in in Herausgeber*in“.
  • Details zu Ergänzungslieferungen werden in Nummer der Reihe eingegeben.
Beitrag in FS/GedS
  • Eintragsart: Buchteil
  • Die geehrte Person oder Institution wird als Empfänger eingetragen.
  • Wenn ein Empfänger eingetragen ist, wird automatisch eine FS angenommen und der Kurztitel für den Sammelband als „FS Empfängername“ gesetzt.
  • Ist „GedS“ oder ein anderes Kürzel statt „FS“ erforderlich, ist dies in Feld Extra einzutragen in der Form Genre: GedS.
  • Diese Automatik wird durch die Eingabe im Feld Buch-Kurztitel ausgeschaltet. Gibt es in diesem Feld einen Inhalt, wird dieser im Kurzzitat verwendet. Wie oben beschrieben, lautet das Kurzzitat dann „Autor*in in Buchkurztitel“. Dies ist nötig, wenn mit dem Eintrag in Empfänger kein adäquater Kurztitel gebildet werden kann.
  • Das Kurzzitat kann, analog zum Sammelband, wie bei Monografien gestaltet werden als „Autor*in, Kurztitel“. Dies geschieht jedenfalls, wenn ein Eintrag im Feld Kurztitel existiert (vgl. leg cit⁴ Rz 340).
Zeitschriftenartikel
  • Der Zeitschriftentitel kann in abgekürzter Form entweder im Feld Publikation oder Zeitschriften-Abkürzung eingegeben werden.

Eingabe von Jahrgang und Heftnummer:

  • leg cit rät von der Verwendung von Artikelnummern ab, diese werden dementsprechend in Zitaten und Verzeichnissen nicht gesetzt.
  • Wenn die Zeitschrift einer durchgehenden Nummerierung der Hefte folgt, soll diese verwendet werden (leg cit⁴ Rz 353 und 356). Diese Nummer ist im Feld Band einzutragen.
  • Beginnt die Seitennummerierung bei jedem Heft erneut und sind die Zeitschriftenhefte nicht durchgehend nummeriert, ist die Heftnummer anzugeben. Die Heftnummer ist im Feld Ausgabe einzutragen.

Ausgehend von diesen beiden Punkten gilt:

  • Standardmäßig gibt es einen Eintrag in Seite aber keinen Eintrag in Band und Ausgabe:

    Datum 2014
    Seiten 21
    Zitat: … 2014, 21 …
  • Gibt es einen Eintrag in Band, folgt die Formatierung jedenfalls Leg cit4 Rz 353.

    Band 43
    Datum 2011
    Seiten 32-34
    Zitat: … 43 (2011) 32 …
  • Gibt es einen Eintrag in Ausgabe aber nicht in Band, folgt die Formatierung Leg cit4 Rz 355.

    Ausgabe 4
    Datum 2019
    Seiten 13-29
    Zitat: … 4/2019, 13 …
Gesetzeskommentar
  • Eintragsart: Gesetzeskommentar
  • Die kommentierte Bestimmung wird in Titel eingetragen. Enthält der Kommentar Bestimmungen aus unterschiedlichen Gesetzen, kann hier auch das Gesetz angeführt werden und für wiederholte Zitate im Feld Kurztitel die kommentierte Bestimmung ohne Gesetzesbezeichnung eingegeben werden.
    z.B.:

    Titel § 1313a ABGB
    Kurztitel § 1313a
  • Der Titel des Kommentars wird in Buchtitel eingegeben, eine Eingabe in Buchkurztitel wird bei wiederholten Zitaten statt Herausgeber*in und Buchtitel benutzt.
  • Details zu Ergänzungslieferungen werden in Nummer der Reihe vermerkt.

    z.B. „Lfg 8 2017“:

    Nummer der Reihe Lfg 8
    Datum 2017

    z.B. „Lfg Nov 2017“:

    Nummer der Reihe Lfg
    Datum 2017-11
  • Besonderheiten bei Online-Kommentaren:
    • Stand wird in Version eingegeben.
    • Die Bezeichnung der Datenbank wird in Archiv eingegeben.
Verzeichnisse

Juris-M erstellt beim Einfügen einer Bibliographie mit Add/Edit Bibliography je nach Zitierstil ein Verzeichnis mit den zitierten Einträgen aus Literatur, Judikatur und Gesetzgebung. Die Einträge scheinen in der Reihenfolge Rechtssprechung – Gesetze/Gesetzesentwürfe – Literatur – Webseiten. Aus technischen Gründen können keine Zwischenüberschriften angelegt werden, weshalb das Verzeichnis ggf. nachbearbeitet werden muss. Dies kann nach Abschluss der Arbeit geschehen (z.B. auch Umsortieren oder Entfernen unerwünschter Teile).

Um zu verhindern, dass durch ein Zitat-Update die Änderungen überschrieben werden, ist es nötig, die Verbindung zwischen Juris-M und Word zu kappen:

  1. Der Vorgang ist irreversibel, erstelle daher zunächst unbedingt eine Sicherungskopie der Arbeit.
  2. Entlinke die Zitate und die Bibliographie mit dem Button Unlink Citations .
  3. Bearbeite die Verzeichnisse.