Um dir den Einstieg in die gezielte juristische Recherche zu erleichtern, haben wir einige Tipps und Tricks für dich zusammengestellt. Diese sind für Recherchen in anderen Bereichen allerdings ebenso hilfreich!
Darüber hinaus zeigen wir dir auf dieser Seite, wo du juristische Werke findest, die oft für Abschlussarbeiten benötigt werden. Ebenso findest du hier Anleitungen zur Entscheidungs- und Rechtsnormsuche sowie zum Zitieren und Informationen rund um Literaturverwaltung und die Newsservices der Bibliothek Recht.
Eine Einführung in die juristische Fachsprache bekommst du auf der Seite Speaking of Law – Sprechen Sie juristisch?.
- Juristische Werke für Abschlussarbeiten
- Entscheidungssuche
- Rechtsnormsuche
- Zitieren
- Literaturverwaltung
- Newsservices der Bibliothek Recht (D3)
Juristische Werke für Abschlussarbeiten
Juristische Werke, die oft für Abschlussarbeiten benötigt werden, findest du in der Bibliothek Recht (D3) und auf Ebene 6 des Bibliothekszentrums (LC) unter folgenden Signaturen:
- PC 2000: Zitierwerke
- PC 5720: Arbeitsanleitungen und Schreibguides
- PC 4630: Festschriften für Personen
- PC 4650: Festschriften für Institutionen
Tipp: Wie die Signaturen funktionieren, erfährst du auf dieser Seite.
Entscheidungssuche
Oberster Gerichtshof
Entscheidungssuche anhand der Geschäftszahl
Systematik der Geschäftszahlen des OGH:
z.B. 3 Ob 646/79
- O: Oberster Gerichtshof
- b: zivil-/bürgerlich-rechtliche Angelegenheit
- 3: 3. Senat
- 646: fortlaufende Nummer des Geschäftsfalls
- 79: Jahr des Einlangens der Rechtssache beim OGH
Bei neueren Entscheidungen wird ein Prüfzeichen nachgestellt.
- Eingabe der Geschäftszahl im RIS unter der Rubrik Judikatur/Justiz im Feld Geschäftszahl
- Unter Dokumenttyp Auswahl von „Entscheidungstexte“ –> Es werden der Entscheidungstext (TE) und die zugehörigen Rechtssätze (RS) angezeigt.
Bei Entscheidungen der OLG, LG, BG ist das jeweilige Gericht im Feld Gericht einzugeben.
Sammlungsnummer der Amtlichen Sammlungen
Publikation von bedeutenden gerichtlichen Entscheidungen in den amtlichen Sammlungen (SZ für das österreichische Zivilrecht), gerichtliche Entscheidungen können auch mit ihrer Sammlungsnummer zitiert werden.
Systematik der SZ (= Sammlung Zivilrecht):
z.B. SZ 53/44
- 53: Nummer des Bandes
- 44: Nummer der Entscheidung innerhalb des Bandes
- Nummer des Bandes + 27 = Jahr der Entscheidung (hier: 1980)
Seit 2002: Nummerierung der SZ nach Jahreszahlen (z.B. SZ 2002/20)
- Eingabe der Sammlungsnummer im RIS unter der Rubrik Judikatur/Justiz im Feld Suchworte unter zwei Apostrophen (hier: ‘SZ 53/44‘)
- In den Rechtssatzdokumenten findet sich unter der entsprechenden Entscheidung die gesuchte Sammlungsnummer.
- Druckversionen der Entscheidungen durch Auswahl des PDF/Word-Buttons bzw. unter Druckansicht
Fundstellen in wissenschaftlichen Zeitschriften
Die Eingabe hängt von den bekannten Informationen ab:
- Zeitschrift, Jahrgang und Seite, auf der der Beitrag beginnt: Eingabe in der Form ‘Zeitschrift Jahrgang, Seite‘ (zb ‘JBl 1987, 36‘) in das Feld Suchworte
- alternativ: Eingabe in der Form ‘Zeitschrift Jahrgang‘ UND ‘S Seite‘ (zB ‘RZ 1989‘ UND ‘S 283‘) in das Feld Suchworte
- Zeitschrift, Jahrgang und Artikelnummer: Eingabe in der Form ‘Zeitschrift Jahrgang/Artikelnummer‘ (zB ‘RZ 1989/112‘) in das Feld Suchworte
In den Rechtssatzdokumenten findet sich unter der entsprechenden Entscheidung die gesuchte Fundstelle. Die Fundstellen einer Entscheidung werden im RIS erst einige Zeit nach dem Erscheinen der Zeitschrift dokumentiert. –> digitale Datenbanken (RDB, LexisNexis) oder physische Bibliotheken
Entscheidungen im Evidenzblatt der Rechtsmittelentscheidungen:
- RIS: unter EvBl auffindbar
- Andere Datenbanken: unter ÖJZ (Österreichische Juristenzeitung) auffindbar
Im Feld Fundstelle in der Suchmaske des RIS können nur die Fundstellen für jene Dokumente eingegeben werden, die ab etwa Mitte des Jahres 2010 übernommen wurden.
Entscheidungssuche mithilfe der Übersichtskarte
Übersichtskarte = systematische und strukturierte Zuordnung von Entscheidungen zu Rechtsfragen und Themenbereichen. Nur für wichtige Normen!
Zweck: rasches Finden von Entscheidungen zu bestimmten Rechtsfragen
z.B. Haftung eines Pistenbetreibers nach §1295 ABGB
- Eingabe von „ABGB §1295 übs“ im Feld Norm unter der Rubrik Judikatur/Justiz
- Ergebnis: systematische und indexierte Aufstellung der einzelnen Rechtsfragen und Themenbereiche zu §1295 ABGB
- Eingabe des entsprechenden Index (hier: IId4b1) nach der Norm (hier: ABGB §1295) in der Suchmaske im Feld Norm
- Es werden alle Rechtssätze zu diesem Index angezeigt.
Verfassungsgerichtshof
Entscheidungssuche anhand der Geschäftszahl
Systematik der Geschäftszahlen des VfGH:
z.B. V 45/01
- V: Verfahrensart (hier: Verordnungsprüfungsverfahren nach Art 139 B-VG)
- G: Gesetzesprüfungsverfahren nach Art 140 B-VG
- B: Bescheidprüfungsverfahren nach Art 144 B-VG
- 45: fortlaufende Nummer des Geschäftsfalles
- 01: Jahr des Einlangens der Rechtssache beim Gerichtshof
Suche von Entscheidungen unter der Rubrik Judikatur/Verfassungsgerichtshof durch Eingabe der Geschäftszahl in das entsprechende Feld in der Suchmaske.
Sammlungsnummer der Amtlichen Sammlungen
Bedeutende Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes werden in der Amtlichen Sammlung des VfGH (VfSlg) veröffentlicht.
Systematik der Sammlungsnummern:
z.B. VfSlg 18.040/2006 (Anm: So wird auch zitiert.)
- 18.040: Nummer der Entscheidung in der Amtlichen Sammlung
- 2006: Entscheidungsjahr
Eingabe der Sammlungsnummer (nur z.B. 18040) in das Feld Sammlungsnummer unter der Rubrik Judikatur/Verfassungsgerichtshof
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungssuche anhand der Geschäftszahl
Systematik der Geschäftszahlen:
z.B. AW 96/09/0062
- AW: Im Verfahren geht es um die Zuerkennung aufschiebender Wirkung.
- 96: Datum des Einlangens der Rechtssache beim Gerichtshof
- 09: Der neunte Senat hat entschieden.
- 0062: fortlaufende Nummer des Geschäftsfalles
Eingabe der Geschäftszahl in das entsprechende Feld in der Suchmaske unter Judikatur/Verwaltungsgerichtshof
Sammlungsnummer der Amtlichen Sammlungen
Bedeutende Entscheidungen des VwGH werden in der Amtlichen Sammlung (VwSlg) veröffentlicht. Entscheidungen des VwGH werden mit der Sammlungsnummer zitiert.
Systematik der Sammlungsnummern:
z.B. VwSlg 17.099 A/2006
- 17.099: Nummer der Entscheidung in der Amtlichen Sammlung
- evtl. A: administrativrechtliche Entscheidung
- 2006: Jahr, in dem die Entscheidung ergangen ist
Eingabe der Sammlungsnummer in der Rubrik Judikatur/Verwaltungsgerichtshof in das entsprechende Feld in der Suchmaske
Index des Bundesrechts
Normen des Bundesrechts systematisch nach Sach- und Rechtsgebieten geordnet. Entscheidungen zu bestimmten Rechtsgebieten von VfGH und VwGH können mit ihrem jeweiligen Index gesucht werden:
- Der Index ist neben der Suchmaske zur Rechtssatz- und Entscheidungssuche unter dem Reiter Informationen verlinkt
- Der interessierende Index kann in der Suchmaske im Feld Index eingegeben werden
RIDA
Entscheidungssuche in der Datenbank RIDA – Besonderheiten
- Suchbegriffe werden in der Suchmaske automatisch mit dem Operator UND verbunden
- Einschränkung auf ein bestimmtes Datum möglich
- zusätzliche Einschränkung der Suche:
- Gericht
- Fundstelle/Rechtssatz-Nummer
- Geschäftszahl
- Anzeigen der Ergebnisliste als Kurzanzeige oder als Indexdokument
Ansicht als Kurzanzeige
Auflistung der Ergebnisse untereinander, mit:
- Leitsatz
- Entscheidungsdatum
- Fundstelle
- Verfügbarkeit
- im Originaltext (OT)
- Rechtssätze (RS)
- Link zur RDB
- Veröffentlichung in einer Zeitschrift (PDF)
Ansicht als Indexdokument
- detaillierte Informationen zur ausgewählten Entscheidung
- entscheidendes Gericht (mit Verweisen auf Glossen)
- Geschäftszahl, entscheidungsrelevante Normen, Stichworte
- eigener RIDA-Leitsatz
- komplette Fundstellenliste
- Links zu
- Rechtssätzen und Originaltext
- Veröffentlichungen in Zeitschriften (evtl. inklusive Glosse!)
Rechtsnormsuche
RIS
Bundesrecht und Landesrecht
Bundesrecht
- Eingabe der Abkürzung des Gesetzes (z.B.: IBSG) oder dessen Titel (z.B.: Interbankmarktstärkungsgesetz) in das Feld „Titel, Abkürzung“ in der Suchmaske unter der Rubrik Bundesrecht/Bundesrecht
- Durch Eingabe der Paragraphen in die Felder „Paragraph von … bis“ können bestimmte Paragraphen gesucht werden.
- Das gesamte Gesetz in konsolidierter Fassung kann über die Funktion „Gesamte Rechtsvorschrift zum heutigen Tag anzeigen“ aufgerufen werden.
Landesrecht
- aktuelle und diverse ältere LGBl sowie
- Rechtsvorschriften in konsolidierter Fassung abrufbar
- Index des Landesrechts:
- systematisches Verzeichnis der in Kraft stehenden Rechtsvorschriften
- Zu fast jeder verzeichneten Rechtsvorschrift verweist ein Link auf das entsprechende Dokument.
Anmerkung: Römische Ziffern sind im RIS arabisch zu schreiben. (z.B. Art III EGVG: In der Suchmaske ist im Feld Artikel die arabische Zahl „3“ einzugeben.)
Das § 0-Dokument
- Zusammenfassung der wesentlichen Auskünfte zu einer Rechtsnorm des Bundesrechts
- Eingabe des Titels oder der Abkürzung des Gesetzes in die Suchmaske zur Rechtsnormsuche des Bundesrechts, sowie Eingabe von „0“ in das Feld Paragraph
Inhalt des § 0-Dokuments
- Kundmachungsorgan: Stammfassung und letzte Novelle des Gesetzes
- Langtitel
- Änderung:
- alle Änderungen des Gesetzes mit den Fundstellen im Bundesgesetzblatt (teilweise direkt verlinkt)
- die Gesetzesmaterialien zu den jeweiligen Änderungen (seit 1996 direkt verlinkt)
- Rechtsakte des Gemeinschaftsrechts, wenn diese durch die Novellierungen umgesetzt wurden (CELEX-Nummer)
- Anmerkung „(VfGH)“, wenn die Rechtsnorm vom VfGH aufgehoben wurde
- evtl. Inhaltsverzeichnis des Gesetzes
- weitere Informationen (z.B. Anhänge, In- oder Außerkrafttretensdatum einzelner Bestimmungen)
Fundstellen im Bundesgesetzblatt (BGBl)
offizielles Kundmachungsorgan des Bundes:
- Veröffentlichung von: Bundesverfassungsgesetzen, Bundesgesetzen, Verordnungen und bestimmten Staatsverträgen
- Veröffentlichung über das RIS
- Angabe von Fundstellen im BGBl:
- z.B. BGBl I 114/1997
- I: Teil eins des BGBl (Bundesverfassungsgesetze und Bundesgesetze)
- II: Teil zwei des BGBl (bestimmte Verordnungen)
- III: Teil drei des BGBl (Staatsverträge des Bundes und für Österreich verbindliche Beschlüsse internationaler Organe)
- 114: Nummer 114 des jeweiligen Jahres
- 1997: Jahrgang des BGBl
- z.B. BGBl I 114/1997
Gesetzesmaterialien
Allgemeines
- besonders wichtig für die historische Interpretation von Gesetzen
- enthalten Angaben zum Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat und im Bundesrat
Systematischer Aufbau:
z.B. NR: GP XX RV 734 AB 813 S. 82.
BR: 5492 AB 5507 S. 629.
- NR: Nationalrat
- GP XX: 20. Gesetzgebungsperiode
- RV 734: Regierungsvorlage, auffindbar unter Nummer 734 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen
- AB 813: Ausschussbericht, auffindbar unter Nummer 813 der Beilagen
- S. 82: 82. Sitzung des Nationalrates
- BR: Bundesrat
- AB 5507: Ausschussbericht, auffindbar unter Nummer 5507 der Beilagen
- S. 629: 629. Sitzung des Bundesrates
Regierungsvorlage
Die Regierungsvorlage stellt in den meisten Fällen den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens im Nationalrat dar. Seit der 20. Gesetzgebungsperiode sind die Gesetzesmaterialien auf der Homepage des Parlaments zugänglich.
Dort ist wie folgt vorzugehen:
- Die Materialien finden sich unter der Rubrik Parlamentarisches Geschehen/Direkteinstieg/Nationalrat ab der XX. Gesetzgebungsperiode.
- Auswahl der Gesetzgebungsperiode
- Auswahl des gesuchten Dokuments im Feld Identifikationstyp (Regierungsvorlagen und Ausschussberichte sind I zugeordnet)
- Eingabe der Nummer des Dokuments im Feld Nummer
- Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage finden sich unter Materialien, der eingebrachte Gesetzesvorschlag unter Gesetzestext
- Informationen zur Entstehungsgeschichte des Gesetzes (mit Link zu dem im RIS geführten BGBl)
Rechtsnormensuche in der Datenbank RIDA
RIDA stellt besonders für Landesrecht und Europarecht eine Alternative zu RIS bzw. EUR-Lex dar. Es gibt eine eigene Registrierkarte für Rechtsnormsuche sowie eine Liste der Rechtsnormen, die
- mit der Abkürzung der Norm oder
- mit deren Kurztitel durchsucht werden kann.
Vorteil: Genaue Kenntnis des Titels der Norm nicht erforderlich! Verlinkung direkt zur gesuchten Norm im RIS oder in EUR-Lex.
Zitieren
- RIDA Zitiermaster
- Grundsätze des Zitierens
- Zitieren aus Rechtsnormen
- Zitieren aus Entscheidungen
- Zitieren aus Literatur
RIDA Zitiermaster
Der RIDA Zitiermaster bietet sehr nützliche Hilfestellungen bezüglich unterschiedlicher Zitierformen von Rechtsnormen, Judikatur und Literatur. Zusätzlich wird eine Übersicht über wichtige juristische Datenbanken und ein Abkürzungsverzeichnis kostenlos online zur Verfügung gestellt. Alle diese Funktionen findest du hier auf der RIDA-Webseite.
Grundsätze des Zitierens
Der Beitrag orientiert sich an: Friedl/Loebenstein/Dax/Hopf/Maier, Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR)8 (2019). Alternativer Literaturvorschlag: Keiler/Bezemek, Leg cit⁴: Leitfaden für juristisches Zitieren (2019). |
- einheitliche Zitierform in der ganzen Arbeit
- Die Zitate sollen das schnelle Nachvollziehen der Quelle ermöglichen.
- Fußnoten in Word: Strg+Alt+F
- Literatur- und Abkürzungsverzeichnis am Ende der Arbeit
Zitieren aus Rechtsnormen
Nationales Recht
Die Abkürzungsregeln des OGH findest du im RIS unter der Rubrik Judikatur/Justiz/Zitierregeln des OGH.
Form:
- Paragraphen („§“), Artikel („Art“), Absätze („Abs“), Zahlen („Z“) und Buchstaben („lit“)
- Zwei oder mehrere Paragraphen sind mit „§§“ zu zitieren, zwei oder mehrere Artikel sind mit „Art“ zu zitieren.
- Bezeichnung der Rechtsvorschrift lt Abkürzungsverzeichnis mit Fassung
- Publikationsorgan („BGBl“, „LGBl“ oder „JABl“)
- Beim BGBl ab 1997 ist der Teil des Publikationsorgans anzugeben. („I“, „II“ oder „III“)
- Jahrgang des Publikationsorgans
- nach einem Schrägstrich die Nummer der Rechtsvorschrift.
- z.B. §§ 53ff ÄrzteG 1998 BGBl I 1998/169.
Europäische Rechtsnormen
Teile des Amtsblatts der EU
- L: Rechtsvorschriften
- C: Mitteilungen und Bekanntmachungen
- S: Ausschreibungen
Verordnungen
Beispiel: VO (EG) 2004/139 des Rates v 20.01.2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, ABl L 2004/24, 1.
- „VO“
- „(EG)“
- Jahr/Nummer der Verordnung
- Organ
- Datum (Formatierung: TT.MM.JJJJ)
- Titel der VO,
- nach der Bezeichnung des Amtblattes folgen das Jahr der Kundmachung und nach einem Schrägstrich die Nummer des Amtsblattes,
- erste Seite des Rechtsaktes im Amtsblatt.
Folgezitat
hier: Fusionskontroll-VO (EG) 2004/139 ABl L 2004/24, 1.
- Der Titel wird mit einem markanten Wort abgekürzt, danach ein Bindestrich gesetzt.
- Organ, Datum und Titel entfallen.
Richtlinien
Beispiel: RL 2003/9/EG des Rates v 27.01.2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylwerbern in den Mitgliedstaaaten, ABl L 2003/31, 18.
- „RL“
- Jahr/Nummer der Richtlinie
- nach einem weiteren Schrägstrich „EG“ oder „EWG“, wenn die RL vor dem Vertrag von Maastricht (1992) erlassen wurde
- Organ
- Datum (Formatierung: TT.MM.JJJJ)
- Titel der RL,
- nach der Bezeichnung des Amtblattes („ABl L“) folgen das Jahr der Kundmachung und nach einem Schrägstrich die Nummer des Amtsblattes,
- erste Seite des Rechtsaktes im Amtsblatt.
Folgezitat
hier: Aufnahme-RL 2003/9/EG ABl L 2003/31, 18.
- Der Titel wird mit einem markanten Wort abgekürzt, danach ein Bindestrich gesetzt.
- Organ, Datum und Titel entfallen.
Das Zitieren von Materialien
Regierungsvorlagen und Ausschussberichte sind mit ihren Fundstellen in den Beilagen zu den stenographischen Protokollen
- „ErläutRV“ (für Regierungsvorlagen), „AB“ (für Ausschussberichte)
- Nummer der Beilage
- Abkürzung der Körperschaft mit vorangestelltem „Blg“
- Gesetzgebungsperiode „GP“ mit vorangestellter arabischer Ordnungszahl
- evtl. Seitenzahl, wenn eine bestimmte Stelle hervorgehoben werden soll.
- zB: ErläutRV 797 BlgNR 22. GP 11.
Zitieren aus Entscheidungen
Allgemeine Form von Entscheidungszitaten
- entscheidende Behörde (entfällt, wenn im gleichen Zitat zuvor die Behörde genannt wurde)
- z.B. OGH 1 Ob 147/06h; 5 Ob 184/97p.
- Datum, (nur bei unveröffentlichten Entscheidungen; Abstände beachten)
- z.B. 17. 7. 2008; 17. 11. 1998
- Aktenzeichen (zuvor Beistrich, wenn das Datum zitiert wurde)
- z.B. OGH 16. 7. 2004, 7 Ob 120/04d; VwGH 26. 5. 1999, 94/12/0299; VfGH 10. 10. 2007, G 187/06.n
Gibt es mehrere Fundstellen, genügt es eine Fundstelle zu zitieren. Nach Möglichkeit ist jene zu wählen, die die Entscheidung am ausführlichsten wiedergibt.
Ausnahme: Mehrere Glossen müssen zitiert werden.
z.B. OGH 1 Ob 75/00m ZVR 2000/95 (König) = JBl 2001, 114 (Pichler).
Europäische Gerichte – Besonderheiten
EuGH: Vor die Aktenzahl wird ein „C“ (=Cour) gestellt. Wird der EuGH als Rechtsmittelinstanz tätig, wird nach der Aktenzahl ein „P“ (=Pourvoi) angefügt.
zB: EuGH C-81/98; C-390/95 P.
EuG: Vor die Aktenzahl wird ein „T“ vorangestellt.
zB: EuG T-29/92.
veröffentlichte Entscheidungen in den Sammlungen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (seit 1990: Teil I: EuGH, Teil II: EuG)
z.B. EuGH 12. 3. 2002, C-168/00, Leitner/TUI, Slg 2002, I-2631.
- Gericht
- Datum der Entscheidung,
- Aktenzahl (C oder T vorangestellt),
- Schlagwort (kursiv: Kläger/Beklagter oder Bezeichnung unter bekannten Begriff, der mit der Entscheidung verbunden wird),
- Sammlung mit Jahrgang,
- Teil I oder II und nach einem Bindestrich Seite der Sammlung.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – Besonderheiten
z.B. EGMR U 26. 10. 2000, Kudla, Nr 30210/96, Z 152, EGMR 2000-XI.
- „EGMR“
- „U“ für Urteil, „E“ für Entscheidung
- Datum (nach einem Abstand „GK“, wenn es sich um eine Entscheidung der Großen Kammer handelt),
- Name des Beschwerdeführers, (kursiv; Ist der Name des Bf mit dem Anfangsbuchstaben abgekürzt, so ist auch der Name des betroffenen Staates anzuführen. zB: A gegen Belgien)
- nach „Nr“ und einem Abstand die Beschwerdenummer,
- evtl „Z“ und nach einem Abstand die Nummer des Absatzes auf den verwiesen wird,
- „EGMR“ vierstellige Jahreszahl und nach einem Bindestrich die Bandnummer in römischen Ziffern. (Sammlung des EGMR)
Entscheidungsfundstellen…
…in Sammlungen mit durchgängiger Nummerierung
- Ohne Entscheidungsdatum!
- Behörde
- Aktenzeichen
- Sammlungsnummer. (Die Tausenderstelle wird mit einem Punkt getrennt.)
- z.B. VfGH B 3949/96 VfSlg 15.228; VwGH 93/10/0170 VwSlg 14.097; OGH 7 Ob 617/95 HS 27.515; 7 Ob 2152/96p MietSlg 48.149.
…in anderen Sammlungen
- Ohne Entscheidungsdatum!
- nach Behörde und Aktenzeichen der Jahrgang der Sammlung ODER Nummer des Bandes
- nach einem Schrägstrich Nummer der Entscheidung.
- z.B. OGH 6 Ob 85/05a SZ 2005/157.
…in Zeitschriften
- nach Behörde und Aktenzeichen die Zeitschrift und der Jahrgang
- nach einem Schrägstrich die Nummer der Entscheidung in der Zeitschrift, sonst nach einem Beistrich die Seite.
- Hervorheben bestimmter Seiten durch Anfügen der Seitenzahl (evtl mit „f“ für folgende) in Klammern
- z.B. OGH 8 Ob 219/02t ZIK 2004/33; OGH 7 Ob 299/00x JBl 2002, 36 (37f).
Entscheidungsbesprechungen (Glossen)
am Ende des Zitats in Klammern der Name des Verfassers der Besprechung (evtl mit Vermerk, ob zustimmend [„zust“], kritisch [„krit“], ablehnend [„abl“], zweifelnd [„zwfl“] oder einschränkend [„einschr“])
- z.B. OGH 7 Ob 228/07s ÖBA 2009, 147 (149f) (krit Perner).
Zitieren aus Literatur
Allgemeines zum Zitieren von Literatur
- Die Namen von Autor*innen werden kursiv geschrieben.
z.B. Perner/Spitzer/G. Kodek; Kucsko-Stadelmayer- Anfangsbuchstaben von Vornamen nur in Zweifelsfällen
- keine akademischen Grade etc.
- mehrere Autor*innen –> Trennung der Namen mit Schrägstrich
- Bindestrich nur bei Doppelnamen
- Titel der Arbeit ohne Anführungszeichen
- Strichpunkte zwischen mehreren Literaturangaben; Punkt am Ende des Zitates
- Fußnoten mit „FN“, Anmerkungen mit „Anm“ und Randzahlen mit „Rz“ abkürzen
Aufsätze in Zeitschriften
Langzitat
z.B. Bollenberger/G. Kodek, Internationale Zuständigkeit für Anfechtungsklagen – Auswirkungen des EuGH-Verfahrens auf Österreich, ZIK 2008, 182 (183 u 185).
ODER: Bollenberger/G. Kodek, Internationale Zuständigkeit für Anfechtungsklagen – Auswirkungen des EuGH-Verfahrens auf Österreich, ZIK 2008/310.
- Name des*der Autors*in,
- Titel der Arbeit, (hier kein Beistrich, wenn der Titel mit einem Frage- oder Rufzeichen endet)
- Untertitel des Aufsatzes nach einem Bindestrich
- Name der Zeitschrift (meist Abkürzung)
- Jahrgang der Zeitschrift
- Seite, auf der der Aufsatz beginnt (ohne „ff“) ODER nach einem Schrägstrich die Nummer der Fundstelle
- evtl. Hervorhebung bestimmter Seiten des Aufsatzes in Klammern
- Danach ist ein „.“ zu setzen.
Folgezitat
Angabe des Titels der Arbeit entfällt, statt Beginnseite kann eine hervorzuhebende Seite zitiert werden
z.B. Bollenberger/G. Kodek, ZIK 2008, 182 (FN 11).
Sonderhefte
Nach dem Namen der Zeitschrift und nach einem Beistrich folgt die Abkürzung „SH“ und die Seite, auf der der Beitrag beginnt.
z.B. Kalss, Das neue Recht des Gesellschafterausschlusses, GesRZ 2006, SH 39 (45f).
Literaturverwaltung
Wenn du einen Überblick über all deine Quellen behalten und gleichzeitig automatisch zitieren möchtest, ist ein Literaturverwaltungsprogramm das Richtige für dich. Die WU Bibliothek unterstützt dich mit den Programmen Zotero, Citavi, Jurism und EndNote. Dabei ist Jurism besonders gut für das Zitieren juristischer Literatur geeignet. Auf den entsprechenden Fit4Research-Seiten findest du Anleitungen zur Installation und Verwendung der Programme. Wir bieten außerdem Kurse an, in denen du alles lernst, was du brauchst, um mit dem Literaturverwaltungsprogramm deiner Wahl loszulegen. Aktuelle Kurstermine findest du auf unserer Webseite.
Newsservices der Bibliothek Recht (D3)
Wir bieten als besonderen Service – zum Beispiel für den “letzten Schliff” deiner Arbeit – wöchentlich eine Zusammenstellung der Inhaltsverzeichnisse unserer frisch eingelangten Zeitschriftenhefte bzw. monatlich eine Auflistung der neuen Sammelwerke, wie z.B. Fest- und Konferenzschriften. Du findest diese Auflistung auf der Seite der Bibliothek Recht (D3).