Abkürzungs- und Zitierregeln (AZR)


Vorlage

Dax/Hopf, Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR) – samt Abkürzungsverzeichnis8 (2019).

Im WU Katalog hier zu finden.


Citavi

Der AZR-Stil wird von Citavi selbst zur Verfügung gestellt. Gehe in Citavi auf Zitation » Zitationsstil wechseln » Stil suchen und suche nach AZR. Die aktuelle Auflage ist im Stil „AZR 8. Aufl.“ implementiert.


Zotero

Eine Implementierung für Zotero ist im Zotero style repository zu finden. Dazu gibt es eine Anleitung hier.


Juris-M

Der Stil „JM AZR“ steht hier zum Download zur Verfügung:

Alternativ gibt es den Stil „JM AZR (Erstzitat kurz mit Verzeichnissen)“. Er unterscheidet sich nur im Erstzitat, das entsprechend Rz 64 bei Literaturnachweisen als Kurzzitat ausgeführt wird (dies erfordert zwingend ein Literaturverzeichnis).

Beispieldatenbank

Eine Juris-M Group-Library mit Beispielen findest du hier.

Beitrag in Sammelband
  • Eintragsart: Buchteil
  • Das Kurzzitat ist üblicherweise „Autor*in in Herausgeber*in“. Dies kann beeinflusst werden durch die Eingabe von
  • Buch-Kurztitel: wenn vorhanden, ist das Zitat „Autor*in in Buch-Kurztitel“.
  • Kurztitel: wenn vorhanden und kein Buch-Kurztitel eingegeben, ist das Kurzzitat „Autor*in, Kurztitel“.
  • Wenn weder Kurztitel, noch Buch-Kurztitel noch Herausgeber*innen eingegeben sind, wird auf den Feldinhalt von Buchtitel zurückgegriffen: „Autor*in in Buchtitel“.
Beitrag in FS/GedS
  • Eintragsart: Buchteil
  • Die geehrte Person oder Institution wird als Empfänger eingetragen.
  • Wenn ein Empfänger eingetragen ist, wird automatisch eine FS angenommen und der Kurztitel für den Sammelband als „FS Empfängername“ gesetzt.
  • Ist „GedS“ oder ein anderes Kürzel statt „FS“ erforderlich, ist dies in Feld Extra einzutragen in der Form Genre: GedS.
  • Diese Automatik wird durch die Eingabe im Feld Buch-Kurztitel ausgeschaltet. Gibt es in diesem Feld einen Inhalt, wird dieser im Kurzzitat verwendet. Wie oben beschrieben, lautet das Kurzzitat dann „Autor*in in Buchkurztitel“.
Zeitschriftenartikel

Der Zeitschriftentitel kann in abgekürzter Form entweder im Feld Publikation oder Zeitschriften-Abkürzung eingegeben werden.

Eingabe von Jahrgang und Nummerierung:

  • Die Artikelnummer (xy) wird ggf. in Ausgabe oder in Extra als Number: xy eingegeben.
  • Beiträge, die mit Jahr und Beginnseite allein nicht eindeutig identifiziert werden können, sollten mit Jahrgang und (ggf.) Heftnummer eingegeben werden. Da AZR hierzu keine Vorgaben macht, orientiert sich die Formatierung an anderen juristischen Stilen (insbes. Leg cit4):

Ausgehend von diesen beiden Punkten gilt:

  • Standardmäßig gibt es einen Eintrag in Seite aber keinen Eintrag in Band und Ausgabe:

    Datum 2014
    Seiten 21
    Zitat: … 2014, 21 …
  • Gibt es einen Eintrag in Ausgabe oder in Extra: Number aber keinen Eintrag in Seiten oder Band, folgt die Formatierung Rz 74.

    Extra Number: 2
    Datum 2018
    Zitat: … 2018/2 …
  • Gibt es einen Eintrag in Ausgabe und in Seiten aber nicht in Band, folgt die Formatierung Leg cit4 Rz 355. Bedingung: Jedes Einzelheft der Zeitschrift ist neu paginiert.

    Ausgabe 4
    Datum 2019
    Seiten 13-29
    Zitat: … 4/2019, 13 …
  • Gibt es einen Eintrag in Band aber nicht in Ausgabe, folgt die Formatierung Leg cit4 Rz 356.

    Band 43
    Datum 2011
    Seiten 32-34
    Zitat: … 43 (2011) 32 …
  • Gibt es einen Eintrag in Band und in Ausgabe, wird die Formatierung des vorhergehenden Beispiels umd die Heftnummer erweitert. Diese Variante ist nur notwendig, wenn keine der vorhergehenden eindeutig identifizierbare Zitate liefert (dies entspricht den abseits der deutschsprachigen juristischen Zitierweisen üblichen Bräuchen).

    Band 101
    Ausgabe 8
    Seiten 41
    Datum 2015
    Zitat: … 101 (2015) 8, 41 …
Gesetzeskommentar
  • Eintragsart: Gesetzeskommentar
  • Die kommentierte Bestimmung wird in Titel eingetragen. Enthält der Kommentar Bestimmungen aus unterschiedlichen Gesetzen, kann hier auch das Gesetz angeführt werden und für wiederholte Zitate im Feld Kurztitel die kommentierte Bestimmung ohne Gesetzesbezeichnung eingegeben werden.
    z.B.:
    Titel § 1313a ABGB
    Kurztitel § 1313a
  • Titel des Kommentars wird in Buchtitel eingegeben, eine Eingabe in Buchkurztitel wird bei wiederholten Zitaten an dessen Stelle benutzt.
  • Details zu Ergänzungslieferungen werden in Nummer der Reihe vermerkt.
  • Besonderheiten bei Online-Kommentaren:
    • Stand wird in Version eingegeben.
    • Die Bezeichnung der Datenbank wird in Archiv eingegeben.
Verzeichnisse

Juris-M erstellt beim Einfügen einer Bibliographie mit Add/Edit Bibliography ein vollständiges Verzeichnis mit allen zitierten Einträgen aus Literatur, Judikatur und Gesetzgebung. Die Einträge scheinen in der Reihenfolge Rechtssprechung – Gesetze/Gesetzesentwürfe – Literatur – Webseiten. Aus technischen Gründen können keine Zwischenüberschriften angelegt werden, weshalb das Verzeichnis ggf. nachbearbeitet werden muss. Dies kann nach Abschluss der Arbeit geschehen (z.B. auch umsortieren oder entfernen unerwünschter Teile).

Um zu verhindern, dass durch ein Zitat-Update die Änderungen überschrieben werden, ist es nötig, die Verbindung zwischen Juris-M und Word zu kappen:

  1. Der Vorgang ist irreversibel, erstelle daher zunächst unbedingt eine Sicherungskopie der Arbeit.
  2. Entlinke die Zitate und die Bibliographie mit dem Button Unlink Citations .
  3. Bearbeite die Verzeichnisse.